- Übernahme von Mietgliedschaftsbeiträge für Kinder und Jugendlichen
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen für leistungsberechtigte Kinder/Jugendliche ab dem 01.08.2019 mindestens 15 € monatlich dafür zur Verfügung, dass sie z. B. einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen und dabei Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung anfallen.
Die Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Antragstellung beim Sozialamt. Hier ist ein Link für den Formular und Kontaktdaten von unseren Kollegen aus Bildung und Teilhabe:
Antrag: 1010_2023-12-13_antrag_fuer_bildung_und_teilhabe.pdf (main-spessart.de)
Bestätigung des Vereins: 17775_2023-12-13_bestaetigung_teilhabe.pdf (main-spessart.de)
Katharina Hartmann Bereich A-L Telefon: 09353 793-1185 E-Mail: Katharina.Hartmann@Lramsp.de
| Lena Patron Bereich M-Z Telefon: 09353 793-1144 E-Mail: Lena.Patron@Lramsp.de |
Vorgang:
- Antrag bei Bildung und Teilhabe stellen (Eltern fürs Kind)
- Die Beitragszahlung muss zu einem späteren Zeitpunkt, als Antragstellung erfolgen, z.B. Abbuchung durch Verein
- Bei der Bewilligung wird die Summe direkt an Verein überwiesen.
Laut meinen Kollegen arbeiten bereits viele Vereine (TSV Lohr, Karlstadt, Marktheidenfeld..) eng mit der Bildung und Teilhabe zusammen und lassen so die Beiträge für Kinder erstatten.
- Förderungsmöglichkeiten für erwachsenen Geflüchteten
Herrn Kram ist Leiter der Stabstelle des Sportbezirk Unterfranken und Ansprechpartner für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Für dieses Jahr sind die Fördermöglichkeiten leider ausgeschöpft, aber es kann bereits jetzt mit ihm Kontakt aufnehmen und fürs nächsten Jahr die Antragstellung besprechen. So wird es Bedarf bereits im Vorfeld geklärt.