Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Verpflichtender Einbau des Wasserzählerbügels

Bei der zurzeit stattfinden Wasserzählerauswechslung durch die Firma Peric wurde festgestellt, dass bei einzelnen Anwesen noch kein Wasserzählerbügel eingebaut ist.

Gemäß der geltenden DIN-Vorschrift (DIN 1988) muss der Wasserzähler mit einer Halterung an der Wand („Wasserzählerbügel“) befestigt sein.

Der Wasserzählerbügel sorgt dafür, dass der Wasserzähler spannungsfrei montiert werden kann. Wasserzähler sind grundsätzlich spannungsfrei einzubauen (DIN 1988, Teil 2.9 ff.). Die Vorrichtung dient auch dazu, um bei Schäden eine schnelle Absperrung zu ermöglichen bzw. einen eventuellen Rückfluss und die damit verbundene Verkeimung des Wassers zu verhindern.

Als Grundstückseigentümer sind sie verpflichtet für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen (§10 Abs. 1 Wasserabgabesatzung).Wir bitten Sie überprüfen Sie Ihre Hausinstallation und falls der erforderliche Zählerbügel nicht vorhanden ist lassen Sie diesen auf eigene Kosten fachgerecht von einem zugelassenen Installateur einbauen oder sprechen Sie beim Zählerwechsel die beauftrage Firma Peric darauf an. Die Firma Peric darf keine Wasseruhren mehr ohne vorhandene Bügel einbauen, da bei Missachtung dieser Vorgaben (=nicht fachgerechter Einbau des Zählers) die Möglichkeit besteht, dass eine Schadensregulierung bei Wasserschäden abgelehnt wird, wenn der Wasserzähler undicht wird oder bricht. Auch die Hersteller der Zähler haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau entstehen. Die rechtlichen Vorgaben verlangen ebenfalls einen spannungsfreien Einbau, um die Messgenauigkeit des Zählers zu gewährleisten.

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