Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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TenneT-Information temporäre Höherauslastung der 211/212 Freileitungen

Information über den Beginn der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab
01.11.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab
01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen

Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO
GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes
temporär und zeitnah höher auszulasten.

Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen,
eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne
dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine
Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der
zulässigen Betriebsspannung. Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT mittels
witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgend genannten Leitungen und
Stromkreisen um:

Leitungen LH-07-B48, LH-07-B48A und LH-07-B48B

Stromkreis Raitersaich-Trennfeld 211 geplante Stromerhöhung von 834 A auf max. 1.501 A
– Stromkreis Raitersaich-Trennfeld 212 geplante Stromerhöhung von 834 A auf max. 1.501 A

Unter Verwendung von Informationssystemen zur Leitungsrecherche, die allen Betreibern technischer Infrastrukturen für die Eintragung eigener Infrastrukturen und für die Auskunft über fremde Infrastrukturen diskriminierungsfrei zugänglich sind, wurden alle Betreiber potentiell beeinflusster technischer Infrastrukturen und die anliegenden Kommunen identifiziert. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige der magnetischen Flussdichte an die zuständigen Immissionsschutzbehörden nach § 49b Abs. 2 EnWG.
Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführten Leitungen nach Ablauf der temporären Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.

Hiermit zeigen wir die temporäre Höherauslastung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in der Fassung vom 09.02.2024 und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2027 an.

Ebenfalls zeigen wir hiermit die dauerhafte Höherauslastung der oben genannten Leitungen ab 01.04.2027 entsprechend des § 49a Abs. 1 EnWG an.

Wir fordern die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen auf, die wegen der temporären
Höherauslastung erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Abfrage der Daten, Ermittlung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen wenden Sie sich an unser Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu.

Die Kosten für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen trägt die TenneT TSO GmbH sowohl im Rahmen der temporären Höherauslastung gem. § 49b Abs. 4 S. 2 EnWG als auch für die dauerhafte Höherauslastung nach § 49a Abs. 3 S. 2 EnWG. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten die Freigabe zur dauerhaften Höherauslastung geben, wird Ihnen auf die Kosten ein Aufschlag von 5 Prozent gewährt.

Sollten Sie noch Fragen haben und weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung.

Mit freundlichen Grüßen
TenneT TSO GmbH

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Da diese Betriebsoptimierung höhere Betriebsströme und damit höhere magnetische Felder bewirkt, bitten wir Sie, diese Information zur Kenntnis zu nehmen. Hierbei werden die nach 26. BImSchV geltenden Grenzwerte für die magnetische Flussdichte eingehalten. Der Hintergrund ist, dass besonders bei parallel zur Freileitung befindlichen metallisch leitfähigen Infrastrukturen durch die Erhöhung des
Betriebsstroms der Freileitung die induzierte Spannung gegen Erde angehoben werden kann.

Die TenneT TSO GmbH besitzt alle Rechte an der von ihr bereitgestellten Daten.
Die Nutzung der Daten zu geschäftlichen Zwecken ist so weit gestattet, wie es für Planungen und zur Erfüllung der eigenen betrieblichen Aufgaben erforderlich ist, ohne die Auskunftspflicht der TenneT TSO GmbH bei konkreten Umbauplanungen außer Acht zu lassen. Jede über die im Zusammenhang mit der Höherauslastung nach § 49a+b EnWG hinausgehende Nutzung der Daten ist nicht zulässig.

Die TenneT TSO GmbH stellt die Daten ihrer Netzobjekte mit der zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Die TenneT TSO GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

Die Bereitstellung der Daten der TenneT TSO GmbH ersetzt nicht die grundsätzlich notwendige Beteiligung der zuständigen Ansprechpartner bzw. Stellen der TenneT TSO GmbH bei der Planung von Umbaumaßnahmen.

Übersichtskarte WAFB-Verlängerungen im TenneT-Netzgebiet
Detailkarten ([ÜK01] / [KML01 + KML02])

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