(Information von TenneT vom 21.02.2024)
Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneTHöchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.
Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2
EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT auf den nachfolgend genannten Leitungen und Stromkreisen bereits um:
Leitungen LH-07-B48 und LH-07-B48B
– Stromkreis Ludersheim – Raitersaich 237 maximale Stromauslastung von 2.605 A
Leitungen LH-07-B48 und LH-11-2205
– Stromkreis Grosskrotzenburg – Trennfeld 217 maximale Stromauslastung von 1.500 A
– Stromkreis Grosskrotzenburg – Trennfeld 218 maximale Stromauslastung von 1.500 A
Unter Verwendung von Informationssystemen zur Leitungsrecherche, die allen Betreibern technischer
Infrastrukturen für die Eintragung eigener Infrastrukturen und für die Auskunft über fremde
Infrastrukturen diskriminierungsfrei zugänglich sind, wurden alle Betreiber potentiell beeinflusster
technischer Infrastrukturen und die anliegenden Kommunen identifiziert. Darüber hinaus erfolgte eine
Anzeige der magnetischen Flussdichte an die zuständigen Immissionsschutzbehörden nach § 49b
Abs. 2 EnWG.
Die betroffenen Infrastrukturbetreiber wurden bereits gemäß § 49b Abs. 3 und 5 EnWG informiert und aufgefordert alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich ihrer
Anlage bzw. Netzes zu ergreifen und umzusetzen.
Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführten Leitungen nach Ablauf der temporären Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.
Hiermit zeigen wir an, dass die temporäre Höherauslastung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in derFassung vom 09.02.2024 und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2027 verlängert wird.
Ebenfalls zeigen wir hiermit die dauerhafte Höherauslastung der oben genannten Leitungen ab
01.04.2027 entsprechend des § 49a Abs. 1 EnWG an.
Wir fordern die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen auf, sich zur Abfrage der Daten,
Ermittlung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen an unser Postfach
fremdnetzinformation@tennet.eu zu wenden, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln
und uns die Ergebnisse mitzuteilen
Die Kosten für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen trägt die TenneT TSO GmbH sowohl im Rahmen der temporären Höherauslastung gem. § 49b Abs. 4 S. 2 EnWG als auch für die dauerhafte Höherauslastung nach § 49a Abs. 3 S. 2 EnWG. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten die Freigabe zur dauerhaften Höherauslastung geben, wird Ihnen auf die Kosten ein Aufschlag von 5 Prozent gewährt.
Sollten Sie noch Fragen haben und weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung.