HOLZVERKAUF – RICHTLINIEN – gültig ab 01.10.2022
Aufgrund der steigenden Energiepreise und vermutlich steigender Nachfrage nach Brennholz, auch von Bürgern außerhalb des Markt Triefenstein, ist es unabdingbar die Vergabekriterien neu festzulegen.
Richtlinien
- Ortsansässige Bürger und Mitarbeiter des Marktes Triefenstein
Sofern Holz dann noch zur Verfügung steht:
- Kunden angrenzender Gemeinden.
- Brennholzhändler/Großabnehmer.
Holzmenge:
Deckelung der Menge bei 10 Ster
Ablauf für Holzerwerb ändert sich nicht außer, dass die Vergabe nach den o.g. Richtlinien erfolgt:
- Holzinteressenten melden sich bei unserem Mitarbeiter Willi Müller und fragen nach verfügbarem Polter an,
- sofern Polterholz vorhanden, erfolgt die Vergabe dann entsprechend der Vergaberichtlinien
Hinweisblatt „Brennholz“