Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Hinweise zu Öffentlichen Auslegungen

Allgemein:

Die jeweiligen Entwürfe der unten aufgeführten Bebauungspläne bzw. Flächennutzungsplanänderungen mit Begründung und Umweltbericht, liegen in der Außenstelle des Rathauses in der Friedrich-Ebert-Straße 38, Zimmer A 6 während der üblichen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können, während der im jeweiligen Bekanntmachungstext ausgeführten Frist, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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