Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Grundsteueränderungsanzeige nur über Finanzämter erhältlich

 

Die bayerische Finanzverwaltung informiert, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen nun in den Finanzämtern ausliegen. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.

Die Kommunen erhalten keine Vordrucke.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.

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