Informationen zur halbjährlichen Grüngut-Sammlung
Für sperrigen Abfall aus Hausgärten, der sich nicht zur Eigenkompostierung eignet, wie Baum- und Heckenschnitt ,
bietet der Landkreis 2 x jährlich Garten und Grünabfallsammlungen an.
Die jeweiligen Termine werden im Abfallkalender oder der Abfall-App Main-Spessart veröffentlicht.
Das wird mitgenommen
• Material bündeln, zum Bündeln nur kompostierbares Material verwenden, wie z.B. Paketschnur; keinen Draht oder Kunststoffbänder.
• Die Bündel dürfen höchstens 40 kg wiegen.
• Die zulässige maximale Länge der Bündel ist 1,50 m.
• Es wird nur sperriges Material gesammelt, das auf dem eigenen
Grundstück nur schwer verwertet werden kann.
• Aus Kulanz werden nicht sperrige Grünabfälle bis maximal 1 Kubikmeter pro Anwesen mitgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (z.B. in Körben, Wannen, Gartenabfallsäcke).
Die Abfälle müssen am Abholtag ab 6:00 Uhr bereitstehen.
Der Grüngutsack
Mit dem Grüngutsack des Landkreises, der für 3,60 € im Einzelhandel und auch im Bürgerbüro erhältlich ist, können Sie während des ganzen Jahres Ihre Grünabfälle entsorgen. Einfach
zu jeder Biomüllabfuhr bereitstellen.
Die Entsorgungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Sollte dies
nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt,
Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim
Komposthof Gräder,
Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach,
Tel. 09391 / 1506
Wichtiger Hinweis zu Grünabfällen
Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Wald- oder Straßenrändern sowie im Wald ist verboten.
Wir weisen darauf hin, dass jegliche Entsorgung in der Flur beim Landratsamt zur Anzeige gebracht wird.
RETERRA Humuswerk Main-Spessart GmbH & Co. KG
Alte Ruhe
97737 Gemünden – Wernfeld
Telefon: 0049 9351 / 99850
E-Mail: info-humuswerk@reterra.de
Internet: www.reterra-msp.de