Allgemeine Informationen
Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren
- Beginn
- Veränderung der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde und
- die Beendigung der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde
anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung vorgenommen werden.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten andere Bedingungen.
Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Kosten
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00 €.
Zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 € können anfallen, sollte die Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder eines Gewerbezentralregisterauszugs erforderlich sein (z.B. bei Anmeldung eines Handwerksbetriebs oder handwerksähnlichen Gewerbes, Handel mit hochwertigen Produkten, etc.)