Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten.
Voraussetzung hierfür:
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung und um einen besonderen Anlass handeln muss.
Besondere Anlässe sind z.B.: Straßenfeste, Jubiläumsfeste, Sportfeste, Vereinsfeste, Stadtfeste, Märkte usw.
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Gestattung ist rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf gaststättenrechtliche Gestattung
- Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (sofern diese noch nicht erfolgt ist)
Kosten
25 – 1.750 € gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz