Allgemeine Informationen
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Im Fundbüro des Marktes Triefenstein werden alle Gegenstände, die im dessen Gebiet gefunden wurden bzw. verloren gegangen sind, aufbewahrt.
Verlust einer Sache:
Sollten Sie eine Sache in Lengfurt, Homburg, Trennfeld oder Rettersheim verloren haben, können Sie diese beim Fundamt des Marktes Triefenstein erfragen. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände Ihnen nur dann ausgehändigt werden, wenn Sie einen Nachweis erbringen können der die Sache als das ihrige ausweist.
Fund einer Sache:
Haben Sie eine Sachegefunden, so sind Sie verpflichtet den Gegenstand beim Fundbüro abzugeben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich beim Markt zu erscheinen, kann die Fundsache auch mit der Post verschickt werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es im Falle eines nicht persönlichen Erscheinens erforderlich ist eine Fundanzeige auszufüllen.
Wird die Fundsache dann nach sechs Monaten nicht durch den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz des Marktes Triefenstein über, sofern der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat (§§ 972 ff BGB).
Notwendige Unterlagen
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass)
- bei Minderjährigen muss mindestens ein Elternteil anwesend sein
- ggf. Schreiben, dass zur Abholung des Fundgegenstands aufruft
- ggf. einen Nachweis, der das Eigentumsrecht an einer Sache bestätigt
- bei nicht persönlichem Erscheinen wird eine Fund- oder Verlustanzeige benötigt