Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Bauleitplanung

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Information

Die Bauleitplanung macht es sich zur Aufgabe, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung von Flurstücken im Markt Triefenstein durch Pläne vorzubereiten und zu leiten.

Bei der Aufstellung dieser sog. Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegen- und untereinander abgewogen. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung.

Man unterscheidet zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungspläne).

Abgeschlossene Bauleitplanungen

Flächennutzungsplan

Homburg

Lengfurt

Trennfeld

Rettersheim

Laufende Bauleitplanungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Messenthal“ – Lengfurt
Bebauungsplan „Schneeleinsweg / Rössleinsweg“ Ortsteil Rettersheim im Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3 BauGB für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Triefenstein
Hinweise zu Öffentlichen Auslegungen
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