Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Ankündigung Kartierungsarbeiten

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen NordWestLink und SuedWestLink.

  • Die Bundesnetzagentur hat die beiden Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
  • Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig.
  • Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink und NordWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.

 

Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.

 

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und / oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.

 

Die Kartierungsarbeiten für NordWestLink und Sued- WestLink wurden ortsüblich durch den Markt Triefenstein angekündigt.

 

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten über die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Ab-satz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.

 

Die Kartierungsarbeiten erfolgen im Markt Triefenstein im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.12.2025.

 

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Planunterlagen, die im Rathaus zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten im Bauamt eingesehen werden können.

 

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