Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Zustimmungserklärung zur Passbeantragung bei Minderjährigen

Allgemeine Informationen

Für ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde/Passbehörde einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde vorsprechen und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine unterschriebene Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt. Bitte bringen Sie in diesem Fall auch ein Ausweisdokument des anderen Elternteils zum Unterschriftenabgleich mit.

Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Gültigkeit:
Der Personalausweis und der Reisepass haben eine Gültigkeit von sechs Jahren.


Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Ausweisdokument aller sorgeberechtigten Personen
  • ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • bei nur einem Sorgeberechtigten, Vormund oder Pfleger ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis usw.) vorzulegen.

Kosten

Der Personalausweis kostet 22,80 €.

Der Reisepass kostet 37,50 €.

Die Gebühr ist bei Antragstellung durch Barzahlung oder per EC-Karte zu entrichten.

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