Hochwasserinformationen
Hochwasserbenachrichtigung -Abfrage der Pegelstände
Bürgerinformation
In Hochwasserzeiten stellt der Hochwassernachrichtendienst Bayern stündlich die Daten der Pegelstände bereit.
Dabei ist der Pegelstand in Steinbach (bei Lohr am Main) für Triefenstein maßgebend.
Die Pegelstände können auf verschiedenen Wegen abgefragt werden:
- Die aktuellen Wasserstände können über folgende Internetadresse abgerufen werden: https://www.hnd.bayern.de/warnungen
- Die Telefonnummer der automatischen Ansage über den aktuellen Pegelstand in Steinbach lautet:
01804 – 370037-529
(Kosten pro Anruf: 0,20€/Anruf a. d. dt. Festnetz / max. 0,42€/Min a. Mobilfunknetzen)
- Die Telefonnummer der automatischen Ansage zum Lagebericht des Hochwassernachrichtendienstes in Bayern lautet: 0821 – 9071-5976
(Kosten pro Anruf: 0,20€/Anruf a. d. dt. Festnetz / max. 0,42€/Min a. Mobilfunknetzen)
- Über die kostenlose App „Meine Pegel 2.0“ sind ebenfalls die Pegelstände abrufbar.
Die Bekanntmachung mit der Angabe des Pegelstandes in Steinbach am Main wird durch die amtliche Bekanntmachung des Marktes Triefenstein vorgenommen.
Der Aushang des Marktes wird an folgenden Anschlagtafeln angebracht:
- Homburg: Am Winzerbrunnen (Burkardusplatz), am ehemaligen Gasthaus Krone und am Bischbach
- Lengfurt: Am Rathaus, an der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße (am Kindergarten) und an der Kirche
- Trennfeld: Am Containerplatz Oberes Mainfeld, Ulrich-Herold-Straße (am Kindergarten) und an der Kirche
- Homburg: Am Winzerbrunnen (Burkardusplatz), am ehemaligen Gasthaus Krone und am Bischbach
Die Bekanntmachung beginnt bei Erreichen der Meldestufe 1 (Pegelstand 400 cm in Steinbach am Main)
Den aktuellen Pegelstand kann jeder Bürger unter der Telefonnummer 0180 43 700 37 529 (automatische Ansage) oder über das Internet unter www.hnd.bayern.de selbst erfragen.
Erläuterungen der Meldestufen:
- Meldestufe 1: Meldebeginn (400cm), stellenweise kleine Ausuferungen.
- Meldestufe 2: (430 cm) Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
- Meldestufe 3: (530 cm) Einzeln bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsanbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich.
- Meldestufe 4: (620 cm) Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser-Dammwehr in großem Maße erforderlich.
Hochwasserschutz/Checkliste für Ihren Schutz: Checkliste Hochwasser