Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Erlaubnispflicht für Grundwasserentnahmen

Für Grundwasserentnahmen ist eine Erlaubnis nötig!

Das Landratsamt Main-Spessart weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus einem Brunnen grundsätzlich einer Erlaubnis bedürfen. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine Gewässerbenutzung.

Wir bitten deshalb alle Bürger des Landkreises Main-Spessart, vor einer Grundwasserentnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu beantragen, sofern keine gültige Erlaubnis vorliegt. Hier der Link zum Antragsformular: https://www.main-spessart.de/m_1037 (www.main-spessart.de > Anträge und Formulare > Bohranzeige > Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme)

Dieser Antrag wird dann auf Genehmigungsfähigkeit, aber auch auf eine ggf. vorliegende Erlaubnisfreiheit geprüft. Ob eine Erlaubnisfreiheit vorliegt, ist von verschiedenen hydrogeologischen Gegebenheiten abhängig und wird jeweils in einer wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Einzelfallentscheidung abgeklärt.

Eine Grundwasserentnahme ohne diese Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Ergänzend weist das Landratsamt darauf hin, dass auch Brunnenbohrungen angezeigt werden müssen. Neue Brunnenbohrungen können ebenfalls über das oben genannte Antragsformular angezeigt werden. Ausnahmen von der Anzeigepflicht gibt es nicht.  

Fragen richten Sie bitte per E-Mail an wasserrecht@lramsp.de.

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