Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden in den Gemeinden daher Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Die zu berufenden Schöffen sollen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeindegebiet Triefenstein wohnen, bis zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Sie haben bis 18.04.2023 die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Ihre Bewerbung oder Ihren Vorschlag als Schöffe richten Sie bitte schriftlich an die Gemeindeverwaltung Triefenstein, Rathausstr. 2, 97855 Triefenstein. Bei den Vorschlägen und Bewerbungen als Schöffe sind folgende Angaben zur Person zwingend erforderlich: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Angaben über evtl. frühere Schöffentätigkeit und Ihre Telefonnummer.
Ebenfalls sind für die Jahre 2024 – 2028 die Jugendschöffen neu zu wählen. Für diese Wahl hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen und an das Amtsgericht zu übermitteln. Die zu berufenden Jugendschöffen sollen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Main-Spessart wohnen, bis zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und Sie an der Ausübung des Amtes eines Jugendschöffen interessiert sind, können Sie sich bis zum 20.03.2023 beim Kreisjugendamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen bewerben. Bei den Vorschlägen sind folgende Angaben zur Person zwingend erforderlich: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Anschrift, kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, Angaben über evtl. frühere Schöffentätigkeit und Ihre Telefonnummer.“
Bitte verwenden Sie das einheitliche Bewerbungsformular unter:
Informationsflyer zur Schöffenwahl 2023
Jugendschöffe Bewerbungsformular 2023
Schöffe Bewerbungsformular 2023