Homburg-Lengfurt-Rettersheim-Trennfeld

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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Erste Informationen für den Main-Spessart-Kreis
Die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ist groß. Damit die Hilfe koordiniert verläuft wurde durch das Landratsamt Main-Spessart die Koordinierungsgruppe Ukraine eingerichtet. Anbei die wichtigsten Informationen:

  • Wohnungsangebote mit Betreff „Ukraine Wohnungsangebot“ können an Wohnraum@Lramsp.de gesendet werden. Folgende Angaben sollten enthalten sein: Größe, Adresse, Ausstattung, wie viele Personen und Kontaktmöglichkeiten. Das Landratsamt erstellt eine Liste und wird sich im konkreten Bedarfsfall mit den Anbietern in Verbindung setzen.
    Das Landratsamt Main-Spessart bittet darum, von telefonischen Rückfragen abzusehen.
  • Personen, die sich als mögliche Übersetzer zur Verfügung stellen möchten, können sich gerne unter dem Betreff „Ukraine Sprachunterstützung“ an Integration@Lramsp.de Wir bitten um Angabe von Kontaktmöglichkeiten und Verfügbarkeit (Ort und Zeiten). Im konkreten Bedarfsfall meldet sich das Landratsamt bei den betreffenden Personen.
  • Einreise nach Deutschland: Grundsätzlich gilt, dass ukrainische Staatsangehörige visumfrei für 90 Tage nach Deutschland einreisen dürfen, wie bei einem Besuch oder einer Reise nach Deutschland. Allerdings haben die Personen mit diesem Status keine Arbeitserlaubnis und keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland.
  • Für Flüchtlinge, die nach Unterfranken kommen, ist das ANKER-Zentrum in Geldersheim im Landkreis Schweinfurt die erste Anlaufstelle. Hier werden die Flüchtlinge registriert. Dies gilt auch für Personen, die privat unterkommen können. Diese Registrierung ist wichtig, um alle weiteren Hilfsangebote zu koordinieren und wenn nötig auch eine geeignete Unterkunft zu organisieren. Im Rahmen der Kapazitäten kann das ANKER-Zentrum auch – wenn dies erforderlich und gewünscht ist – Flüchtlinge aufnehmen. Im Übrigen erfolgt eine Verteilung auf die Unterkünfte in den Landkreisen.
  • Private Unterbringung ist möglich. Kommen Menschen aus der Ukraine selbstständig nach Deutschland und haben eine Unterkunft, wird darum gebeten, sich beim Einwohnermeldeamt unter der neuen Adresse zu melden. Die Meldebehörden benötigen dazu die so genannte Wohnungsgeberbescheinigung. Damit wird lediglich bestätigt, dass sich die Personen unter der Adresse aufhalten. Für den Wohnungsgeber selbst ergeben sich daraus keinerlei finanzielle Verpflichtungen.
  • Allerdings ist die Übernahme von Mietkosten oder ähnlichem durch Sozialleistungsträger ohne vorherige offizielle Registrierung und Prüfung nicht möglich, sondern nur auf eigene Kosten durch kostenfreie Überlassung oder gesonderte Mietverträge mit den Personen selbst.
  • Nur mit der Registrierung können Geflüchtete, Leistungen erhalten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fallen folgende Leistungen darunter: Anspruch auf Sozialleistungen, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und die medizinische Versorgung.
  • Aufnahme von Kindern & Jugendlichen: Da Kinder und Jugendliche ohne Begleitung besonders schutzbedürftig sind, werden diese zunächst vom örtlichen Jugendamt in Obhut genommen. Bürger, die Kinder und Jugendliche ohne Begleitung in ihren privaten Haushalt aufnehmen möchten, sollen sich bitte an das Jugendamt des Landratsamtes Main-Spessart wenden.
  • Aktuell gibt es keine zentrale Sammelstelle für Kleider- und andere Sachspenden. Von privatorganisierten Spendenaktionen zum Transport ins Ausland wird zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, da der konkrete Bedarf noch nicht ermittelt ist. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter brk.de/ukraine. Möchten Sie dennoch durch Sach- und Kleiderspenden unterstützen, können Sie diese gerne vorbereiten. Beachten Sie allerdings folgende Hinweise:
    • Kleiderspenden müssen sauber und sortiert sein, also z.B. nach Winter- oder Sommerkleidung, Kinderkleidung, für Frauen, für Männer, am besten auch bereits nach Größe sortiert und beschriftet
    • Kinderbedarf (Reisebetten, Spielwaren etc.) muss sauber sein
    • Von Nahrungsmittelspenden ist abzusehen
    • Lagern Sie die Spenden vorerst eigenständig ein und verfolgen Sie die örtlichen Medienveröffentlichungen

Das Landratsamt hat auch eine Bürgerhotline eingerichtet 09353 / 793-1390, bittet aber möglichst von Anfragen allgemeiner Art abzusehen, die wesentlichen Informationen werden über die Presse herausgegeben.

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